
Satzung
Satzungs
§ 1 Name, Sitz und Gründungsdatum
Der Fanclub führt den Namen Infinity Erbach/Odw, hat seinen Sitz in Erbach im Odenwald und wurde am 15.03.2025 gegründet.
§2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§3 Zweck des Vereins
Sinn und Zweck des Vereins ist die Unterstützung von Eintracht Frankfurt bei Heim - und Auswärtsspielen. Er bemüht sich, im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen.
§4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft
a.) Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden, die das 4. Lebensjahr vollendet hat. Über eine Aufnahme, der schriftlich eingereicht werden muss, entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung müssen dem Antragsteller hierfür die Gründe mitgeteilt werden.
b.) Jedes Mitglied muss sich zum Gewaltverzicht bereit erklären.
c.) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
d.) Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.
e.) Der Ausschluss erfolgt
- bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder den Interessen des Vereins.
- wegen unehrenhaftem Verhaltens inner - und außerhalb des Vereins.
- aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.
f.) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
g.) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein.
§5 Jahresbeitrag
Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe vom Vorstand festgesetzt wird.
§6 Vorstand
Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus:
- dem 1. und 2. Vorsitzenden
- dem Kassenwart
- evtl. Schriftführer
Der Verein wird von den 2 Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und hat über Ein- und Ausgaben lückenlos Buch zu führen.
§7 Wahl des Vorstandes
Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von 1. Jahr gewählt. Der Vorstand muss von Zweidrittel der anwesenden Mitgliedern gewählt werden. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.
§8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Der Vorstand hat die Mitglieder zwei Wochen vorher schriftlich zu informieren. Auf Mitgliederversammlungen gefasste Beschlüsse sind gültig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend sind
§9 Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei dreiviertel der anwesenden Mitglieder für die Auflösung des Vereins stimmen müssen. Bei Auflösung des Vereins wird das gesamte Vermögen unter allen Mitgliedern aufgeteilt Hinweis! Die Satzung kann in allen Punkten angepasst bzw. verändert werden. Sie dient lediglich als Mustervorlage.
